Die CGC-Garantie

Die CGC-Garantie ist vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen für CGC-zertifizierte Comics, Zeitschriften, Lobbykarten, Konzertplakate, Drucke, Skizzen, Fotografien, Sammelkarten, Videospiele oder Heimvideos (jeweils als „Sammlerstück“ bezeichnet), die in einem CGC-Halter verkapselt sind, wirksam:

Art des Sammlerstücks Was ist garantiert?
Comics, Zeitschriften, Lobbykarten und Konzertplakate (keine CGC Signature Series) (Ausnahme: Sammlerstücke, die mit dem roten CGC Memorabilia Label von CGC verkapselt sind)
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft
  • Das Sammlerstück ist authentisch (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt)
Drucke, Skizzen und Fotografien
  • Das Drucke, Skizzen und Fotografien
  • HINWEIS: Die Echtheit wird NICHT garantiert
Sammelkarten (EINSCHLIESSLICH von der Certified Sports Guaranty („CSG“) verkapselter Sportkarten)
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft
  • Das Sammlerstück ist authentisch (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt)
  • Das Sammlerstück wurde nicht überbewertet (d. h., die Bewertung bewegt sich innerhalb der Bewertungsstandards von CGC Cards) (Ausnahme: Sammlerstück wurde nicht überbewertet (d. h., die Bewertung bewegt sich innerhalb der Bewertungsstandards von CGC Cards) KEINE Bewertung garantiert)
  • HINWEIS: Sammelkarten, die im Rahmen des CGC „Certified Authentic“-Programms zertifiziert wurden und in einem halbstarren Kartenhalter mit manipulationssicherem CGC Label und der Aufschrift „CERTIFIED AUTHENTIC“ aufbewahrt werden, unterliegen
Videospiele
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft
Heimvideos
  • Das Sammlerstück wurde von mindestens 2 (zwei) Fachleuten geprüft
  • Das Sammlerstück ist authentisch (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt)

Wenn ein Sammlerstück signiert ist, dann werden die folgenden zusätzlichen Garantien wirksam:

Art der Signatur/des Autogramms Was ist garantiert? Was ist garantiert?
CGC Signature Series (CGC Yellow Label) (bezeugte Autogramme)
  • Die bezeichnete(n) bezeugte(n) Signatur(en) auf dem Sammlerstück ist/sind authentisch
CGC Qualified Grade (CGC Green Label) (nicht bezeugte, nicht authentifizierte Autogramme)
  • Die Echtheit nicht bezeugter Signatur(en) wird NICHT garantiert
CGC Signature Series Qualified Grade (CGC Yellow/Green Label) (Sammlerstücke mit bezeugten und nicht bezeugten, nicht beglaubigten Autogrammen)
  • Die benannte(n) bezeugte(n) Signatur(en) auf dem Sammlerstück ist/sind authentisch
  • Die Echtheit nicht bezeugter Signatur(en) auf dem Sammlerstück wird NICHT garantiert
JSA Authentic Autograph (CGC and JSA Co-branded Label) (nicht bezeugte, authentifizierte Autogramme)
  • Die von JSA authentifizierte(n) Signatur(en) wurde(n) von mindestens einem (1) Fachmann gemäß den von JSA veröffentlichten Authentifizierungsverfahren und -prozessen authentifiziert
  • Hinweis: Die Echtheit nicht bezeugter Signatur(en) wird NICHT garantiert
  • Wenn das Sammlerstück auch eine oder mehrere bezeugte Signatur(en) aufweist, ist/sind die bezeichnete(n) bezeugte(n) Signatur(en) auf dem Sammlerstück authentisch

Wo kann ich einen Garantieanspruch geltend machen?

Wohnhaft in: Garantiegeber: Kontakt
Festland China (ohne Hongkong, Macao, und Taiwan, China) NGC Shanghai Business Information Consulting Co., Ltd. („NGC Shanghai“) Unit 1101-41, Shanghai Central Plaza
381 Huaihai Middle Rd.
Shanghai, China
200020
(+86) 400 635 8226
[email protected]
CGCcards.cn/guarantee
Hongkong, China Certified Collectibles Group - International Hong Kong, Ltd. („CCG Hong Kong“) Suite 1208-10, 12/F, Tower 1
The Gateway, Harbour City
25 Canton Rd., Tsim Sha Tsui
Kowloon, Hong Kong, China
(+852) 2115 3639
[email protected]
CGCcards.hk/guarantee
Großbritannien Certified Collectibles Group - International UK Limited („CCG UK“) CCG UK
69 Southampton Row, 2nd Fl.
Bloomsbury
WC1B 4ET
London, United Kingdom
(+44) (0) 20 3968 3848
[email protected]
CGCcards.uk/guarantee
Deutschland Siehe * unten Certified Collectibles Group - International GmbH
Seidlstraße 28
80335 München
Kowloon, Hong Kong, China
+49 (0) 89 550 66 780
[email protected]
CGCcards.de/guarantee
IN ALLEN ANDEREN LÄNDERN Certified Guaranty Company, LLC („CGC“)

Nur für Sammelkarten:

CGC Cards
PO Box 4701
Sarasota, FL 34230
(+1) 941 360 3991
[email protected]
CGCcards.com/guarantee

Nur für Videospiele:

CGC Video Games
PO Box 4708
Sarasota, FL 34230
(+1) 941 360 3991
[email protected]
CGCvideogames.com/legal/guarantee

Nur für Heimvideos:

CGC Home Video
PO Box 4708
Sarasota, FL 34230
(+1) 941 360 3991
[email protected]
CGChomevideo.com/legal/guarantee

Für alle anderen Sammlerstücke:

CGC
PO Box 4738
Sarasota, FL 34230
(+1) 941 360 3991
[email protected]
CGCcomics.com/guarantee


Alle Ansprüche aus der CGC-Garantie sind an den zuständigen Garantiegeber am entsprechenden Gerichtsstand zu richten.

Garantiebedingungen und -beschränkungen

Eigentümer eines CGC-zertifizierten Sammlerstücks („Eigentümer“), die der Ansicht sind, dass:

  1. das Sammlerstück (außer Drucke, Skizzen oder Fotografien) nicht echt ist (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt);
  2. die benannte bezeugte Unterschrift auf einem Sammlerstück nicht echt ist; oder
  3. die CGC-zertifizierte Sammelkarte überbewertet ist;

können das Sammlerstück zur Bewertung im Rahmen des kostenlosen „Appearance Review“ Service von CGC einreichen. Es ist nicht notwendig, CGC-Mitglied zu sein, um ein Sammlerstück für eine „Appearance Review“ einzureichen.

Zur Einreichung beim „Appearance Review Service“ muss der Eigentümer dem Garantiegeber alle Belege, einschließlich Quittungen, vorlegen, auf die sich der Anspruch des Eigentümers stützt. Stellt der Garantiegeber nach seinem alleinigen, berechtigten Ermessen fest, dass der Eigentümer Anspruch auf einen Rechtsbehelf im Rahmen dieser Garantie hat, so wird er dem Eigentümer eine der im folgenden aufgeführten Rechtsbehelfe vorschlagen.

Der Garantiegeber ist in jedem Fall verpflichtet, einen gerechten und angemessenen Rechtsbehelf vorzuschlagen. Lehnt der Eigentümer den vorgeschlagenen Rechtsbehelf ab, so wird das Sammlerstück aus dem CGC-Halter entfernt und dem Eigentümer gemeinsam mit einer Zahlung der ursprünglich für die Bewertung des Sammlerstücks entrichteten Gebühr und der angemessenen Versandkosten, die für die Rücksendung des Sammlerstücks zur Berichtigung entstanden sind, zurückerstattet. Unter keinen Umständen wird (i) ein als nicht echt befundenes Sammlerstück in einem CGC-Halter bzw. (ii) ein überbewertetes oder falsch beschriebenes Sammlerstück in einem CGC-Halter, der die Echtheit beschreibt oder impliziert, mit unkorrektem Label zurückgegeben.

Rechtsbehelfe für Sammlerstücke, die nicht echt oder (nur im Fall von Sammelkarten) überbewertet sind. Stellt der Garantiegeber nach seinem alleinigen, berechtigten Ermessen fest, dass:

  1. das Sammlerstück (außer Skizzen, Drucke oder Fotografien) nicht echt ist (sofern auf dem CGC Label nicht anders aufgeführt);
  2. eine benannte beglaubigte Unterschrift auf einem Sammlerstück nicht echt ist; oder
  3. die korrekte Bewertung der CGC-zertifizierten Sammelkarte niedriger ist als auf dem CGC-Label aufgeführt;

so wird er einen der drei im Folgenden beschriebenen Rechtsbehelfe anbieten. Die Wahl des Rechtsbehelfs liegt im alleinigen Ermessen des Garantiegebers und unterliegt den nachstehend aufgeführten Einschränkungen. Der aktuelle faire Marktwert wird ausschließlich vom Garantiegeber bestimmt, wie in den einzelnen Rechtsbehelfen und dem nachfolgenden Absatz „Fairer Marktwert“ beschrieben.

  1. Nur für Sammelkarten: Der Garantiegeber (a) sendet die mit einem Label verkapselte Sammelkarte, auf dem die neu ermittelte, korrekte (niedrigere) Bewertung angegeben ist, an den Eigentümer zurück und (b) zahlt dem Eigentümer die Differenz zwischen dem aktuellen fairen Marktwert einer korrekt eingestuften Sammelkarte mit der ursprünglichen falschen (höheren) Bewertung und dem aktuellen fairen Marktwert der Sammelkarte mit der neu ermittelten korrekten (niedrigeren) Bewertung
  2. Der Garantiegeber kauft das Sammlerstück vom Eigentümer. Der Garantiegeber zahlt den niedrigeren Betrag
    1. des angegebenen Werts des Sammlerstücks, wie vom Eigentümer auf dem Einreichungsformular für die „Appearance Review“ angegeben;
    2. des fairen Marktwerts eines genau eingestuften, echten Sammlerstücks in der ursprünglichen Bewertung; oder
    3. der Summe, die der Eigentümer in einer Transaktion zu marktüblichen Bedingungen tatsächlich für das Sammlerstück gezahlt hat, zuzüglich etwaiger Porto-, Versand- oder sonstiger Nebenkosten, die dem Eigentümer bei der Einreichung des Sammlerstücks für den „Appearance Review Service“ entstanden sind.
    Ist der Eigentümer auch der ursprüngliche Einreicher des Sammlerstücks für die Zertifizierung, darf die etwaige Entschädigung den deklarierten Wert des Sammlerstücks weder bei der ursprünglichen Einreichung für die Zertifizierung noch bei der Einreichung für die „Appearance Review“ übersteigen.
  3. Der Garantiegeber kann das eingereichte Sammlerstück alternativ auch einbehalten und dem Eigentümer an seiner Stelle ein gleichwertiges Sammlerstück aushändigen, das echt ist und dieselbe Bewertung aufweist, die dem eingereichten Sammlerstück ursprünglich zugewiesen wurde.

Wichtige Einschränkung: Unter keinen Umständen wird eine Entschädigung gezahlt, wenn dem Eigentümer infolge eines Fehlers im Zusammenhang mit der Zertifizierung oder der Garantie kein tatsächlicher Schaden entstanden ist.

Die oben genannten Rechtsbehelfe sind die einzigen, die im Rahmen dieser Garantie vorgesehen sind. Mit der Geltendmachung eines Anspruchs im Rahmen dieser Garantie erklärt sich der Eigentümer mit den oben genannten ausschließlichen Rechtsmitteln einverstanden und verzichtet auf sein Recht auf die Inanspruchnahme anderer Rechtsmittel, einschließlich des Rechtsstreits.

Fairer Marktwert. Im Falle eines Verkaufs bestimmt der Garantiegeber, falls erforderlich, nach seinem alleinigen, angemessen ausgeübten Ermessensspielraum den aktuellen „fairen Marktwert“ des Sammlerstücks. Der Garantiegeber ermittelt den aktuellen fairen Marktwert eines Sammlerstücks aufgrund dessen, was nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Garantiegebers als verlässliche Marktinformation erachtet werden kann. Der Garantiegeber kann tatsächliche Preis- und Verkaufsinformationen verwenden, die ihm zur Verfügung stehen, einschließlich der bei den tatsächlichen bisherigen Kaufgeschäften über das betreffende Sammlerstück gezahlten Preise. Aufgrund der volatilen Eigenschaften des Marktes und der Internetauktionen/-verkäufe sowie der unterschiedlichen Kaufgewohnheiten der Marktteilnehmer können diese Informationen jedoch nicht unbedingt den exakten aktuellen fairen Marktwert jedes einzelnen Sammlerstücks darstellen, was wiederum dazu führt, dass der Garantiegeber diesen in seinem alleinigen, angemessen ausgeübten Ermessensspielraum bestimmt. Bei der Ermittlung des fairen Marktwerts ist der Garantiegeber nicht an die in einem CGC Price Guide enthaltenen Werte gebunden.

BITTE BEACHTEN: DIES IST EINE BESCHRÄNKTE GARANTIE. Die folgenden Bedingungen, Beschränkungen und Einschränkungen gelten in Bezug auf die oben genannte Garantie und die verfügbaren Rechtsbehelfe. Der Eigentümer erklärt bereits jetzt, alle hier dargelegten Bedingungen und Beschränkungen als verbindlich anzusehen:

  1. Von der Garantie abgedeckte Sammlerstücke: Diese Garantie gilt nur für Sammlerstücke, die sich in CGC-Haltern befinden oder Sportkarten, die sich in CSG-Haltern befinden.
  2. „Certified Authentic“ Sammlerstücke: Sammelkarten, die im Rahmen des CGC „Certified Authentic“-Programms verifiziert wurden, werden in einer halbstarren Kartenschutzhülle aufbewahrt, die mit einem manipulationssicheren CGC Label und der Aufschrift „CERTIFIED AUTHENTIC“ versehen ist. Die Echtheit dieser Sammelkarten ist NUR unter den folgenden Bedingungen gewährleistet: (i) Die Sammelkarte muss in der halbstarren Hülle mit dem originalen, manipulationssicheren CGC Label verbleiben; (ii) nur der ursprüngliche Einreicher ist berechtigt, die Sammelkarte zur Überprüfung des Erscheinungsbildes einzureichen; UND (iii) die Einreichung zur Überprüfung des Erscheinungsbildes MUSS innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Sammelkarte von CGC erfolgen.
  3. Mitzertifizierte Sammlerstücke: Für Sammlerstücke, die von CGC und Collectibles Authentication Guaranty, LLC („CAG“) gemeinsam zertifiziert wurden, gilt nur die CAG-Garantie und nicht die CGC-Garantie. Ansprüche aus der CAG-Garantie sind an den zuständigen Garantiegeber am entsprechenden Gerichtsstand in den Vereinigten Staaten zu richten.
  4. Erforderliche Informationen: Als Voraussetzung dieser Garantie gilt, dass der Eigentümer Informationen und verfügbare Unterlagen über die Transaktionshistorie eines bestimmten Sammlerstücks bereitstellt, u. a. Kaufdatum, Kaufpreis, Verkäufer und Transaktionsbetrag. Der Eigentümer kann auch verpflichtet werden, seinen Schaden zu minimieren und sich darum zu bemühen, eine frühere Transaktion rückgängig zu machen. Der Eigentümer kann ferner aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass die Verhandlungen zur Rückgängigmachung einer früheren Transaktion gescheitert sind. Der Eigentümer erkennt an, dass sein Unvermögen, angeforderte Informationen bereitzustellen, und/oder seine Weigerung, bei der Vorlage angeforderter Informationen zu kooperieren, die Nichterfüllung einer wesentlichen Bedingung dieser Garantie darstellt, was zu einem Verlust des Gewährleistungsanspruches für das Sammlerstück führen kann.
  5. Zusammenarbeit mit dem Versicherer. Der Eigentümer ist verpflichtet, auf Verlangen des Garantiegebers bei allen Versicherungsermittlungen oder Schadensregulierungsverfahren uneingeschränkt zu kooperieren. Der Eigentümer erkennt an, dass eine Verweigerung dieser Zusammenarbeit zu einem Verlust des Gewährleistungsanspruches für das Sammlerstück führen kann.
  6. CGC/CSG-Halter: Diese Garantie gilt nicht für Sammlerstücke, die aus einem CGC- oder CSG-Halter entfernt wurden, oder wenn der CGC- oder CSG-Halter, in dem sich ein Sammlerstück befindet, beschädigt, entsiegelt, manipuliert oder verändert wurde. Der Garantiegeber stellt nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen fest, ob dieser Fall zutrifft. Diese Garantie gilt ferner nicht für gefälschte oder manipulierte CGC- oder CSG-Halter.
  7. Unsachgemäße Lagerung: Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn der Garantiegeber feststellt, dass ein Sammlerstück, das im Rahmen einer „Appearance Review“ eingereicht wurde, einen niedrigeren Wertungsgrad aufweist, als ihm ursprünglich zugewiesen wurde und dies direkt auf Missbrauch, Veränderung oder unsachgemäße Lagerung des CGC- oder CSG-Halters zurückzuführen ist; dazu gehören unter anderem extreme Temperatur, Feuchtigkeit, schädliche Umgebungsbedingungen, übermäßiges Licht, übermäßige Bewegung oder Vibrationen oder andere extreme Bedingungen, denen der Halter ausgesetzt ist und die den Zustand des bewerteten Sammlerstücks beeinträchtigen.
  8. Verschlechterter Zustand bestimmter Sammlerstücke: Diese Garantie gilt nicht für von Natur aus empfindliche Sammlerstücke, deren Erscheinungsbild sich im Laufe der Zeit ändert oder verschlechtert, was eine Diskrepanz zwischen der zugewiesenen Bewertungsgruppe und der tatsächlichen Bewertungsgruppe des Sammlerstücks hervorruft. Bei bestimmten Comicbüchern mit glänzendem Einband kann es beispielsweise zu Farbflecken oder Farbverlusten kommen, selbst wenn sie verkapselt sind. Bei bestimmten Sammelkarten (einschließlich Metallkarten) ist es wiederum möglich, dass sich Farbflecken bilden, oder zusätzliche Merkmale absplittern, abblättern oder ablösen. Der Garantiegeber stellt nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen fest, ob der Fall einer Verschlechterung vorliegt.
  9. Bezeichnungen für Videospiele und Heimvideos: Diese Garantie gilt nicht für Bezeichnungen, die Videospielen oder Heimvideos zugewiesen wurden, unter anderem „Versiegelt“, „Neu“, „Complete/Complete in Box“ und „Geöffnet“. CGC vergibt diese Bezeichnungen nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der ihr zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen und Kenntnisse. Da häufig keine aktuellen Informationen über die Verpackung von Videospielen und Heimvideos vorliegen, sind die Bezeichnungen selbst unter Experten umstritten, sodass diese Garantie nicht für alle Bezeichnungen von Videospielen oder Heimvideos gelten kann.
  10. Inhalt und Funktion von Videospielen oder Heimvideos: Diese Garantie gilt nicht für Komponenten in einer Schutzhülle und Verpackung von Videospielen oder Heimvideos, die durch Verrutschen, Verlagern, Auslaufen/Verbrennen von Batterien oder „Disc rot” (CD-Fäulnis) oder Abnutzung von Magnetbändern beschädigt werden können. Dies gilt auch für die Funktion oder „Abspielbarkeit“ einer Videospiel-Kassette oder -CD oder einer Heimvideo-Kassette oder -CD.
  11. Unterbewertungen von Sammelkarten: Im Falle einer Sammelkarte, für die Unterbewertungen vorliegen, werden diese Unterbewertungen für die Zwecke der CGC-Garantie als Teil des zugewiesenen numerischen Wertes der Sammelkarte erachtet.
  12. Informationen und Zuordnungen von Dritten: Angaben auf einem Label, die von Dritten stammen (u. a. Angaben zum Hersteller) und alle Zuordnungen (u. a. Varianten, Referenzen und Herkunft) fallen NICHT unter die Garantie. Bestimmte Comics, Zeitschriften, Sammelkarten, Videospiele und Heimvideos werden häufig nach Varianten gesammelt, die sich durch die Art des Covers, die Papiersorte, die Tintenfarbe (z. B. rot, blau, ultraviolett usw.), die Schreibweise oder andere Druckmerkmale unterscheiden. CGC erachtet diese Varianten nach ihrem eigenen pflichtgemäßen Ermessen als bedeutende Varianten, wenn sie weithin gesammelt werden und von der Sammlergemeinschaft zum Zeitpunkt ihrer Bewertung als legitime Varianten anerkannt sind. Neue Informationen können dazu führen, dass CGC eine zuvor zugewiesene Zuordnung nicht mehr anerkennt, was ebenfalls nicht unter die Garantie fällt. Es wird nicht gewährleistet, dass eine bestimmte Variante oder Bezeichnung immer anerkannt wird, und die Richtlinien für solche Attribute können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Berechnung des fairen Marktwertes eines Sammlerstücks stützt sich auf ein generisches Beispiel des Sammlerstücks in der Originalbewertung ohne jegliche Varianten-, Referenz- oder Herkunftszuordnung.
  13. Herkunftsangaben: Herkunftsangaben sind nicht garantiert. Liegt eine falsche Herkunftsangabe zu einem Sammlerstück vor, so hat der Eigentümer die Pflicht, dieses Sammlerstück zur Berichtigung zurückzugeben. Die Berechnung des fairen Marktwertes eines Sammlerstücks stützt sich auf ein generisches Beispiel des Sammlerstücks in der Originalbewertung ohne jegliche Herkunftsangabe.
  14. Schreib- oder mechanische Fehler: Ein Schreib- oder mechanischer Fehler liegt vor, wenn ein Sammlerstück mit einem Label verkapselt wird, das Bewertungen oder Beschreibungen aufführt, die eindeutig nicht auf das Sammlerstück zutreffen. Der Käufer und der Verkäufer haben die Pflicht, das Sammlerstück im Hinblick auf einen Schreib- und mechanischen Fehler zu prüfen, und es zur Berichtigung zurückzusenden, wenn dies gerechtfertigt ist. Die Garantie gilt nicht, wenn der Garantiegeber nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen feststellt, dass ein Irrtum zu einer falschen Bewertung oder Beschreibung des Sammlerstücks geführt hat. Auf Wunsch werden Schreib- oder mechanische Fehler kostenlos behoben, indem die Verkapselung mit einem entsprechenden Label versehen wird.

    Als Schreib- oder mechanische Fehler gelten CGC- (und CSG-)Zertifizierungslabel mit falschen Angaben, Ausgabenummern und Sammelkartentypen (die für jemanden, der eine Prüfung des Sammlerstücks und Labels durchführt, alle offensichtlich sein sollten) oder sichtlich falsche Bewertungen. Als Beispiele für solche Fehler können aufgeführt werden:
    1. Die Beschreibung des Labels eines Comicbuchs verweist auf die Ausgabe Nr. 52, obwohl es sich eigentlich um die Nummer 82 handelt.
    2. Die Beschreibung des Labels einer Zeitschrift führt das Ausgabedatum als Jahr 2005 auf, obwohl das Titelblatt auf 2010 datiert ist.
    3. Eine Sammelkarte wird mit 10 anstatt 1 bewertet, ein für Sammler offensichtlicher Schreibfehler.
    4. Eine Sammelkarte wird als aus einem Refraktor-Satz stammend aufgeführt, obwohl es sich nicht um eine Refraktor-Sammelkarte handelt.
    5. In der Beschreibung eines Videospiels wird auf „complete-in-box“ (vollständig) verwiesen, obwohl sich eindeutig nur die Kassette im CGC-Halter befindet.
    6. In der Beschreibung eines Heimvideo-Etiketts wird auf „VHS“ verwiesen, obwohl es sich bei der Videohülle eindeutig um eine DVD handelt.
    Eigentümern und potenziellen Käufern von CGC-zertifizierten Sammlerstücken wird empfohlen, die CGC- (oder CSG-)Zertifizierungsnummer des Sammlerstücks im Bereich „Überprüfung der CGC-Zertifizierungsnr.“ auf der CGC-Website einzugeben. Dadurch ist es möglich, die Bewertung und die Beschreibung des Sammlerstücks zu prüfen und für einige Sammlerstücke auch Abbildungen aufzurufen. Erlangt CGC davon Kenntnis, dass das Label eines Sammlerstücks einen Schreib- oder mechanischen Fehler aufweist, berichtigt CGC diesen Fehler in ihren Datensätzen und sorgt dafür, dass die korrekte Bewertung und/oder Beschreibung für dieses Sammlerstück im Bereich „Überprüfung der CGC-Zertifizierungsnr.“ angezeigt wird.
  15. CGC Registry: Diese Garantie gilt nicht für den Status eines Sammlerstücks im CGC Registry, einschließlich seiner Eignung oder der vergebenen Punkte. Änderungen im CGC Registry können ohne vorherige Benachrichtigung vorgenommen werden. Es kann weder garantiert werden, dass ein Sammlerstück immer für die Aufnahme ins CGC Registry infrage kommt, noch, dass eine bestimmte Anzahl an Punkten vergeben wird.
  16. Kenntnis eines Fehlers: Wird der Eigentümer eines Sammlerstücks von CGC darüber informiert, dass ein Sammlerstück nicht echt ist oder überbewertet wurde, oder das Label einen Schreibfehler aufweist, ist er verpflichtet, das Sammlerstück unverzüglich zurückzugeben. Wenn der Eigentümer das Sammlerstück nicht unverzüglich zurückgibt, (a) fällt das betroffene Sammlerstück nicht mehr unter die Garantie, (b), haftet der Eigentümer wegen Betrugs oder anderweitigen rechtlichen Regressansprüchen, wenn er das Sammlerstück verkauft, veräußert oder in sonstiger Weise überträgt, und (c) der Garantiegeber behält sich das Recht vor, alle verfügbaren Rechtsbehelfe gegen den Eigentümer wahrzunehmen. Eigentümern und potenziellen Käufern von CGC- (oder CSG-)zertifizierten Sammlerstücken wird empfohlen, die CGC- (oder CSG-)Zertifizierungsnummer des Sammlerstücks im Bereich „Überprüfung der CGC-Zertifizierungsnr.“ auf der CGC-Website einzugeben, um zu prüfen, ob etwaige Fehlermeldungen vorliegen.
  17. Rotes CGC Memorabilia Label: Die CGC-Garantie gilt nicht für Sammlerstücke mit dem roten CGC Memorabilia Label.

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN LAUT DIESER GARANTIE UND UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS GESETZLICHE GARANTIEVERPFLICHTUNGEN FÜR JEDE LOKALE EINREICHUNG AN EIN VERBUNDENES UNTERNEHMEN DER CGC NACH GELTENDEM LOKALEM RECHT ZUR ANWENDUNG KOMMEN KÖNNEN, LEHNEN CGC UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN JEDE BELIEBIGE GARANTIE AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, BETREFFEND CGC, IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND/ODER DIE DIENSTE, UNTER ANDEREM GARANTIEN ÜBER DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN BEZUG AUF DIE VORLIEGENDE GARANTIE HAFTEN CGC ODER EINES IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER EINER IHRER JEWEILIGEN MITARBEITER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN ODER VERTRETER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER ANDEREN PARTEI FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. SOFERN IN DIESER GARANTIE NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS FESTGELEGT, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG VON CGC, IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND ODER JEWEILIGEN MITARBEITERN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN ODER VERTRETERN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN, FÜR DEN DER KUNDE HANDELT, AUFGRUND EINER URSACHE, EINER HANDLUNG, EINER UNTERLASSUNG ODER EINES ANDEREN UMSTANDES IN KEINEM FALL DIE GEBÜHREN ÜBERSTEIGEN, DIE FÜR DIE VOM EINREICHER EINES SOLCHEN ARTIKELS ODER SOLCHER ARTIKEL BEANTRAGTEN DIENSTLEISTUNGEN BEZAHLT WURDEN ODER ZU BEZAHLEN SIND.

ANWENDBARES RECHT

DIE ANSPRUCHSTELLER VERZICHTEN IM RAHMEN DIESER GARANTIE AUF EIN VERFAHREN VOR EINEM SCHWURGERICHT.

Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Garantie von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Garantiebestimmungen nicht. In diesem Fall werden die unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch wirksame und durchsetzbare ersetzt, die dem ursprünglichen Willen von CGC und ihren verbundenen Unternehmen am nächsten kommen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten und geltendes Recht

Im Falle eines Rechtsstreits, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergibt, stimmt der Eigentümer dem folgenden ausschließlichen Gerichtsstand zu:

Wohnsitz des Eigentümers AUSSCHLIESSLICHER Gerichtsstand
Festland China (ohne Hongkong, Macao und Taiwan, China) Zuständiges Gericht der VR China am Sitz von NGC Shanghai
Hongkong, China Zuständiges Gericht in Hongkong am Sitz von CCG Hong Kong
Großbritannien Zuständiges britisches Gericht am Sitz von CCG UK
Deutschland Zuständiges deutsches Gericht am Sitz der CCG GmbH ODER Staatsgericht in Sarasota, Florida ODER US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk Floridas.
ALLE ANDEREN LÄNDER Staatsgericht in Sarasota, Florida oder das US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk Floridas

Ansprüche, die von einer in der Volksrepublik China ansässigen Person im Rahmen dieser Garantie geltend gemacht werden, unterliegen dem Recht der Volksrepublik China, das auf Transaktionen, die vollständig innerhalb der Volksrepublik China zwischen in der Volksrepublik China ansässigen Personen stattfinden, Anwendung findet und werden entsprechend ausgelegt

Alle anderen Ansprüche aus dieser Garantie unterliegen dem materiellen Recht des US-Bundesstaates Florida unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen.

Sprachversionen

Sollte sich zwischen der englischen und der in eine andere Sprache übersetzten Version dieser Garantie eine Diskrepanz ergeben, so soll ausschließlich die englische Version gelten.

*Die Certified Collectibles Group - International GmbH („CCG GmbH“) ist kein Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie, sondern erbringt ihre vertraglich vereinbarten Dienstleistungen für den Eigentümer gemäß einer regulären gesetzlichen Gewährleistung nach deutschem Recht („deutsche Gewährleistung“) für den gesetzlichen Zeitraum. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist der CCG GmbH nach deutschem Recht wird CGC der Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie für in Deutschland ansässige Personen; jedoch unter der Voraussetzung, dass die von CGC im Rahmen dieser Garantie an den Eigentümer geleistete Rückerstattung um den Betrag jeglicher zuvor gemäß der deutschen Gewährleistung gewährten Rechtsbehelfe reduziert wird.

Für die englische Sprachversion, klicken Sie .
For the English version, click .

Stand: 27. September 2024